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Teilnahmebedingungen Volg Eiertütsch-Liga

Die Volg Eiertütsch-Liga wird von der Volg Konsumwaren AG (nachfolgend «Veranstalter»), Deltastrasse 2, 8404 Winterthur, über den offiziellen Instagram-Kanal (@volgch) organisiert. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden (in der Folge «Teilnehmer» genannt) folgende Teilnahmebedingungen.

Teilnahmeberechtigung

Am Wettbewerb nimmt teil, wer die Anweisungen zur Teilnahme im Post korrekt und vollständig erfüllt. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ausschluss

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Volg Konsumwaren AG, Gewinnspielvereine, Nutzer automatisierter Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschliessen. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.

Ablauf 

Die Volg Eiertütsch-Liga läuft bis zum 17. April 2025 um 23:59 Uhr. Während der Laufzeit wird zwischen dem Hauptspiel (vor Ligabeginn, bis 6. April 2025 um 23:59 Uhr) und den Zwischenspielen (am Tag jedes Ligaspiels von 08:00–15:45 Uhr) unterschieden. 

Im Hauptspiel wird vor dem Start der Liga im Abstimmungspost via Kommentarfunktion auf das Sieger-Ei der gesamten Liga getippt. Unter allen richtigen Tipps verlost Volg, nach Ende der Liga am 18. April 2025, 5 Volg-Geschenkkarten im Wert von je 200 Franken. Informiert werden die Gewinnerinnen und Gewinner via Direct Messages. 

In den Zwischenspielen können Teilnehmende von 8 Uhr bis 15:45 Uhr auf das Gewinner-Ei des Ligaspiels via Abstimmungstool in der Instagram-Story tippen. Unter allen richtigen Tipps verlost Volg nach jedem Ligaspiel 1 Volg Geschenkkarte im Wert von 50 Franken. Informiert wird die Gewinnerin oder der Gewinner via Direct Message.

Die Gewinner sind aufgefordert, sich innert einer Woche auf die Direktnachricht zu melden und sind nur berechtigt, den Gewinn zu beziehen, wenn sie ihre Kontaktdaten bekanntgeben und die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Ansonsten behält sich die Volg Konsumwaren AG das Recht vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln, ohne eine Ersatzleistung zu schulden.

Die Namen der Gewinner können auf Instagram mit Benutzername veröffentlicht werden.

Es erfolgt keine Barauszahlung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird – mit Ausnahme der Gewinner – keine Korrespondenz geführt. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt einen gleichwertigen Gewinn ersatzweise zu liefern.

Datenschutz und Nutzungsrecht

Die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb gewonnenen personenbezogenen Daten werden, soweit in den vorliegenden Teilnahmebedingungen nicht anders vermerkt, weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen. Die Teilnehmer erklären sich jedoch damit einverstanden, dass ihre eingereichten Fotos oder Videos auf Facebook, Instagram und ausserhalb veröffentlicht und genutzt werden dürfen. Die Teilnehmer garantieren zudem, dass die eingereichten Beiträge frei von jeglichen Rechten Dritter sind, insbesondere, dass sämtliche erkennbaren abgebildeten Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sind, dass Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen nicht verletzt werden und dass allfällige Urheber auf die Ausübung ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte verzichten.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Veranstalters: www.volg.ch/datenschutz.

Weitere Bestimmungen

Die Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und werden in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortliche ist alleine die Volg Konsumwaren AG. Die Daten werden ausschliesslich durch die Volg Konsumwaren AG bereitgestellt und verwaltet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Winterthur.

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